Finanzierung Entwicklung und Prototypen


So mancher Mittelständler entwickelt neuartige Verfahren oder stellt komplett neue Produkte her. Gerade wenn unklar ist, wie sich die Neuerung am Markt behaupten kann, kommt es auf eine gute Finanzierung an. Hier können Fördermittel deutlich helfen. Aber sie reichen in den wenigsten Fällen für eine Komplettfinanzierung. Mit ZIM kommt man in der Regel auf 40 Prozent Zuschüsse. KMU Innovativ erreicht eine Förderquote von 60 Prozent. ZIM kann man laufend beantragen. Für KMU Innovativ gibt es zwei Stichtage im Jahr. Beide Verfahren brauchen einige Wochen, bis sie geprüft und für gut beschieden sind. KMU Innovativ bedient vor allem Projekte in den Bereichen:

Biotechnologie
Medizintechnik
Informations- und Kommunikationstechnologien
Materialforschung
Photonik
Produktionstechnologie
Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Forschung für zivile Sicherheit
Elektroniksysteme; Elektromobilität

Die Themen können aber durchaus weiter reichen. Wenn beispielsweise neue Verfahren in der Produktion zu deutlichen Einsparungen beim Strom- oder Gasverbrauch führen, fallen sie gut unter die Richtlinien für KMU Innovativ. Das können verbesserte Trocknungsvorgänge sein, eine intelligentere Steuerung des Materialflusses oder Verbesserungen des Wirkungsgrades von Teilprozessen.

Einen breiteren Ansatz bietet KMU-NetC. Hier geht es um Projekte, bei denen mehrere KMUs gemeinsam forschen und entwickeln. Allerdings gibt es nur einen Stichtag im Jahr. Und beispielsweise für 2017 steht dieser zum Zeitpunkt der Texterstellung am 10.02.2017 noch nicht fest, soll aber im Frühjahr liegen. Und da käme wieder ZIM ins Spiel, wenn es beispielsweise etwas schneller gehen soll. Auch sind die Eintrittshürden etwas geringer und der Antrag etwas einfacher – unter dem Strich.

Was in jedem Fall interessant sein kann, sind ergänzende Finanzierungen, die auch gefördert werden. So ist oft eine Haftungsfreistellung (zumindest teilweise) möglich. Das Restrisiko einer Neuentwicklung oder der Akzeptanz am Markt lässt sich so deutlich minimieren. Und genau hierfür sind die Haftungsfreistellungen gedacht: Ein Unternehmen soll Innovationen erreichen, ohne den Bestand zu gefährden.

Wenn es um Schlüsselindustrien oder besonders interessante Entwicklungen geht, können die Förderbanken der Länder und Bürgschaftsbanken sowohl die Finanzierung absichern, wie auch kurz eigene Beteiligungen erwerben. Das ist besonders interessant, wenn es um faire Bedingungen für einen späteren Ausstieg der Investoren geht (Exit). Gegenüber privaten Kapitalanlegern sind die Institute der öffentlichen Hand meist weniger gierig und bieten sehr oft faire Bedingungen.